Barrierefreiheit im Web – was ist EAA und welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Management Summary
Das Jahr 2025 bringt eine wichtige Veränderung für Webseitenbetreiber und Online-Marketer mit sich: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab Mitte 2025 wird die Barrierefreiheit von Websites und Apps gesetzlich verpflichtend. Dies ist nicht nur eine Pflicht, sondern bietet auch Chancen zur Verbesserung der Usability und des Online-Marketing.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, einschließlich Personen mit Behinderungen. Dies umfasst unter anderem die Anpassung von Texten für Screenreader, die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und die Sicherstellung, dass alle interaktiven Elemente auch per Tastatur navigierbar sind.
In Österreich regeln Gesetze wie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten.
European Accessibility Act (EAA) – was sich ab 2025 ändert
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-weite Richtlinie, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Der EAA zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Zielsetzung: Der EAA soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen haben. Dies umfasst Bereiche wie Kommunikationstechnologie, Transport, Finanzdienstleistungen und den Online-Handel.
- Anforderungen: Der EAA legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Dazu gehören unter anderem Computer und Betriebssysteme, Zahlungsterminals, Smartphones, E-Books, Bankdienstleistungen, E-Commerce und öffentliche Verkehrsdienste.
- Umsetzungsfrist: Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des EAA erfüllen.
- Vorteile: Der EAA verbessert die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, indem er ihnen den Zugang zu einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Darüber hinaus fördert er die Schaffung eines einheitlichen Marktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der EU.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Websites die Barrierefreiheitskriterien erfüllen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. In Extremfällen kann die Behörde sogar die Sperrung der Website anordnen. Diese Regelungen gelten auch für internationale Seiten.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Das BFSG betrifft insbesondere Websites mit buch- und bezahlbaren Angeboten. Ausnahmen gibt es für Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sowie für reine „Präsentationsseiten“ wie Blogs. Blogs, die zu einem Onlineshop gehören, fallen jedoch unter das Gesetz.
Was muss gemacht werden?
Es gibt drei wichtige Schritte, um die Website barrierefrei zu machen:
- Analyse des IST-Zustands: Analyse der Website hinsichtlich Barrierefreihei. Tools wie Google Lighthouse können dabei unterstützen.
- Kontaktmöglichkeiten anbieten: Nutzern eine Möglichkeit bieten, Barrieren auf der Website zu melden.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Es sollte eine barrierefreie Erklärung auf der Webseite sein, in der beschrieben wird, wie die Barrierefreiheit ermöglicht wird und welche Teile auf der Webseite noch eine Barriere darstellen könnten
Tipps zur Umsetzung und Auswirkungen auf die Webanalyse
- Kritischer Selbsttest: In die Lage eines Nutzers mit Behinderungen versetzen und die Website auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit testen.
- Tools nutzen: Nutze Tools wie Google Lighthouse, WAVE WEBAIM und kostenlose Screenreader, um Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
- Navigation und Formulare prüfen: Sicherstellung, dass die Website mit der Tastatur navigierbar ist und alle Formulare barrierefrei sind.
- Darstellung optimieren: Ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriftarten und eine übersichtliche Darstellung auf allen Endgeräten soll gewährleistet werden.
- Klare und verständliche Texte: Die Informationen zur Datenerhebung müssen in einfacher Sprache verfasst sein.
- HTML-Struktur: Ein semantisch korrektes HTML und ARIA-Labels sollten genutzt werden, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
- Opt-in-Verfahren: Die Zustimmung zur Nutzung von Analysetools muss durch ein leicht zugängliches und verständliches Opt-in-Verfahren eingeholt werden.
- Transparenz: Nutzer müssen klar und verständlich informiert werden, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert werden.
- Inhalte zugänglich machen: Bilder mit Alternativtexten, Transkripte für Audios und Untertitel für Videos hinzufügen.
- Barrierefreie Analysereports: Die Reports und Dashboards der Webanalysetools sollten barrierefrei zugänglich sein, damit alle Mitarbeiter, einschließlich solcher mit Behinderungen, die Daten interpretieren und nutzen können.
- Regelmäßige Überprüfungen: Webseitenbetreiber sollten regelmäßig die Barrierefreiheit ihrer Consent Management Tools und Webanalysetools überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Standards entsprechen. Nutzerfeedback kann auch helfen, bestehende Systeme zu verbessern und sicherzustellen, dass sie wirklich barrierefrei sind.
Fazit:
Barrierefreiheit ist ab 2025 nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern bietet auch viele Vorteile für die Usability und das SEO. Webseitenbetreiber sollten die notwendigen Schritte zur Barrierefreiheit proaktiv und schrittweise umsetzen, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und allen Nutzern ein zugängliches Webangebot zu bieten. Nutzen Sie Zeit bis 2025, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.