von Eckart Holzinger
Am 22. Jänner 2019 hat Google weltweit seine Datenschutzerklärung (Privacy Policy) geändert und diese Tatsache ist bisher ziemlich unter dem Wahrnehmungsradar der Medien geblieben. Vielleicht aus guten Gründen, denn die erste Frage ist natürlich immer: „Und was hat das mit mir zu tun?“ Zumindest Kunden und Betroffene im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können sich aber freuen.
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Mehr ErfahrenDie wichtigste Änderung ist, dass Services von Google, die Konsumenten innerhalb des Geltungsraumes der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie der Schweiz betreffen, von der Google LLC in den USA zur Google Ireland Limited nach Dublin verschoben werden und Google auch explizit irisches Recht in der Erklärung zur Umstellung anführt (das wird weiter unten schlagend, genauer beim Alter der Einwilligung). Damit haben Kunden und Konsumenten einen Ansprechpartner innerhalb der EU, wie ja auch in der DSGVO, die seit 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, verpflichtend vorgeschrieben.
Ein Textvergleich ergibt insgesamt sieben Änderungen, die wir für Sie hier komfortabel zusammengestellt haben, inklusive einer ersten Interpretation. Google selbst liefert leider keine Hinweise, welche Passagen geändert wurden. Auf der linken Seite finden Sie die bisherige Datenschutzerklärung (gültig bis 22.01.2019) und gegenübergestellt dazu auf der rechten Seite die kommende Fassung (gültig ab 22.01.2019).
Textänderung mit Marketinghintergrund: „Eigene Karte erstellen“ wurde eingesetzt um den Standortverlauf sympathischer zu machen.
PS: Falls Sie mehr zur DSGVO-konformen Speicherung von Google Analytics Rohdaten innerhalb der EU wissen wollen, lesen Sie hier nach.
Hier wurde das Beispiel geändert, um zu demonstrieren, welche Daten von Google weitergegeben werden.
Das ist der relevante Part: Betroffene im EWR und der Schweiz haben nun einen Ansprechpartner in der EU. Die Adresse wird hier nicht erwähnt, es wird aber sehr wahrscheinlich der Sitz von Google Ireland Limited sein: Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland, Telefon: +353 1 436 1000.
Diese Klarstellung ist sinnvoll und nützlich, befindet sich diese ja auch in den meisten Datenschutzerklärungen. Alle FAQs rund um die DSGVO haben wir hier beantwortet.
Das wiederum ist spannend. In der DSGVO wurde das Mindestalter, mit dem eine gültige Zustimmung zu einem Dienst der Informationsgesellschaft gegeben werden kann, mit 16 Jahren festgelegt. Dabei handelt es sich aber um eine sogenannte Öffnungsklausel, d.h. hier kann national ein anderes Alter, aber nicht unter 13 Jahren, eingesetzt werden. In Irland sind es eben 13 Jahre, in Österreich 14 und z.B. in Deutschland 16.
Das macht es für Unternehmen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten wollen, nicht unbedingt einfacher. Manche nehmen daher generell 16 Jahre, Google geht hier einen eigenständigen Weg, indem auf die irische Umsetzung der DSGVO Bezug genommen wird und im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips auch Irland als Ort für eventuelle Konflikte eingesetzt wird.
Hier zum Vergleich der Sitz der österreichischen Datenschutzbehörde und der von Irland (ohne weiteren Kommentar).
Hier wurde der Text deutlicher und lesbarer gestaltet, keine inhaltlich relevanten Änderungen. Die Prinzipien wurde gestrichen (im Linktext).
Hier wurden die beiden Punkte zu einem zusammengefasst, dies erscheint ebenfalls logisch.
Die bisherige Datenschutzerklärung (immer links angeführt), gültig bis 22.01.2019, können Sie hier nachlesen:
https://policies.google.com/privacy
Die kommende Fassung (immer rechts angeführt), gültig ab 22.01.2019, finden Sie hier:
https://policies.google.com/privacy/update
Der Textvergleich wurde mithilfe von 60tools erstellt.
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