von Eckart Holzinger
Eine wichtige Deadline zur Einführung des TCF 2.0 war der 15. August 2020, ab diesem Datum sollten nur noch TCF 2.0-Signale erzeugt werden können. Jetzt gibt es eine weitere Übergangsfrist von 90 Tagen (Grace Period) und somit ist auch der 30.09. als hartes Datum der Umstellung nicht mehr haltbar. Wo stehen wir und wohin geht die Reise?
Von der Pflicht zur Kür - wir bieten Ihnen wohlüberlegte Consent-Management-Lösungen für alle Bereiche und Branchen an.
Mehr ErfahrenTCF steht für Transparency & Consent Framework und ist, wie der Name sagt, ein Framework, welches vom Interactive Advertising Bureau (IAB), einer internationalen, nicht-staatlichen Organisation, betreut und ausgearbeitet wurde. Das Ziel ist die rechtskonforme Umsetzung des Online-Marketing, wie wir es derzeit kennen.
Das TCF besteht aus zwei Hauptkomponenten: den Policies und einem Tool zur Umsetzung dieser. Alle Akteure müssen sich verpflichten, diesen Standards zu folgen und die Toolanbieter (und auch das User Interface der jeweiligen Consent Management Platform) werden vom IAB zertifiziert. Damit soll ein valides Gerüst zur Realisierung von Programmatic Advertising hergestellt werden, an welches alle Marktteilnehmer gebunden sind – nach langem Zögern hat sich schlussendlich vor Kurzem auch Google diesem angeschlossen.
Der Ablauf aus Sicht der Betroffenen sieht dabei so aus, dass bei Besuch einer Webseite eine rechtskonforme Einwilligung zu allen, manchen oder keinen Werbeanbietern bzw. -zwecken gegeben werden kann. Hier ergeben sich allerdings schon erste Herausforderungen, denn wie soll eine informierte Einwilligung zu hunderten von Anbietern aussehen?
Im nächsten Schritt werden die Einwilligungen bzw. Ablehnungen dann vom Controller der Website, dem Publisher, via AdExchange an die AdTech-Anbieter übermittelt und diese spielen dann die Werbung auf den gebuchten Plätzen aus.
Für alle, die sich bei all diesen Abkürzungen und Fachbegriffen noch nicht so gut auskennen, gibt es ein gutes Video zum Überblick beispielsweise vom IAB Österreich hier: https://youtu.be/SDu-qPZ1chg
Aus der Sicht von UserInnen bedeutet das, dass in einem “Consent Banner” auf der Website eines Publishers eine DSGVO-konforme Einwilligung für alle, manche oder keinen der Werbezwecke und -anbieter gegeben werden kann.
Diese Information wird dann an das Werbenetzwerk übertragen, sodass für die ausgewählten Zwecke bzw. Anbieter personenbezogenes Marketing stattfinden kann.
Für Werbetreibende, die bereits auf TCF 2.0 umgestellt haben, gibt es nichts weiter zu tun. Das Framework garantiert die rechtskonforme Auslieferung und alles andere läuft wie bisher.
Aus dem Blickwinkel von Agenturen gibt es ebenfalls Handlungsbedarf. Am 13.08. ist die Integration im Google Campaign Manager und DV360 mit dem TCF 2.0 live gegangen, mit Updates für die Floodlights, Placement und Tracking Tags. Dadurch ergeben sich einige Änderungen an den Tags, die berücksichtigt werden müssen wenn TCF 2.0 eingesetzt wird, das ist aber optional. Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter!
Bei Publishern soll laut den Vorstellungen der IAB eine TCF 2.0-zertifizierte Software zur Erfassung und Verwaltung von Einwilligungen laufen, die diese Einwilligungen korrekt weitergibt und somit das Ausspielen von Werbung ermöglicht.
AdTech-Anbieter müssen sich den Anforderungen des TCF 2.0 unterwerfen und z.B. garantieren, dass keine Werbung ausgespielt wird, wenn keine gültige Einwilligung vorhanden ist. Konkret werden den AdTech Anbietern auch die IDs der Benutzer, die nicht eingewilligt haben, übermittelt – mit dem Hinweis, diese Personen aus der Werbung auszuklammern. Das könnte eventuell ein Datenschutz-Problem sein, bisher gibt es dazu aber keine Gerichtsentscheidungen.
Zum besseren Verständnis: Die von TCF abgedeckten Aktionen befreien BetreiberInnen einer Website (Publisher) nicht davon, andere Einwilligungen z.B. für Webanalyse einzuholen. In der Praxis bedeutet das: Die Einwilligungen z.B. für Google Analytics müssen in der Consent Management Lösung weiterhin explizit abgebildet werden. Mehr dazu auch in unserem Whitepaper: https://e-dialog.group/wissen/consent-management/
Kurz gesagt: Nein. Zu 100 % sicher sind Sie nicht und wer eine solche Sicherheit verspricht, dem sollten Sie generell mit Vorsicht begegnen. Das IAB ist ein einflussreicher internationaler Wirtschaftsverband, aber keine Regulierungsbehörde, und das TCF ist ein Industriestandard, welcher aber keine Rechtssicherheit gegen Abmahnungen etc. bieten kann. Es ist eine Übereinkunft, die durch die Rechtsprechung, wie etwa das EuGH-Urteil zur rechtskonformen Gestaltung von Cookie-Bannern oder dem Ende von Privacy Shield dauernden Veränderungen unterliegt.
Die britische Datenschutzbehörde hat zumal festgehalten, dass der TCF-Vorgänger nicht der DSGVO entsprach und die inkriminierten Punkte wurden in TCF 2.0 bisher nicht geändert. Es wird sich also erst in Zukunft zeigen, wie “stabil” das TCF 2.0 wirklich ist.
Beim Stichwort Zukunft möchten wir außerdem noch kurz auf den derzeit bekannten Zeitplan eingehen: Unseres Wissens nach wurde bisher kein neuer Stichtag für die Gültigkeit des TCF 2.0 genannt. Wir halten Sie aber natürlich auf dem Laufenden und beobachten weiter, wann alle Publisher ihre Einwilligungen neu einholen müssen – denn das ist ein zwingender Faktor bei der Einführung von bzw. Umstellung auf TCF 2.0. Es bleibt spannend!
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