DMA entschlüsselt: 3 Dinge, die Marketer für die Nutzung von Google-Diensten wissen sollten
Management Summary
Was bedeutet der DMA im Allgemeinen und wie wird er sich auf das Online-Marketing auswirken?
Eines der Hauptziele des DMA ist es, ein Ökosystem zu schaffen, in dem kleinere Unternehmen gedeihen und Innovationen fördern können, so dass sie mit großen Technologieplattformen konkurrieren können.
Für welche Unternehmen gilt der DMA?
Es sind speziell die sogenannten 6 “Gatekeeper”, für die der DMA gilt. Die Richtlinie konzentriert sich auf Unternehmen, die große Online-Plattformen besitzen und bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. Einfluss auf die digitalen Märkte zu haben, als Vermittler zwischen Unternehmen und Nutzern zu fungieren und eine dauerhafte Marktmachtposition zu haben.
Wie wird sich das auf das Online-Marketing auswirken?
Einer der wichtigsten Punkte des DMA ist, dass betroffene Akteure wie Google ihre Plattformdienste nicht mehr zum Zweck der gezielten Werbung anbieten dürfen, ohne zuvor eine wirksame Einwilligung einzuholen. Das bedeutet, dass z.B. Google während der gesamten Customer Journey nachweisen muss, dass der Nutzer auch seine Zustimmung z.B. zum dynamischen Remarketing gegeben hat.
In diesem Video veranschaulichen wir gemeinsam mit unserem Partner Usercentrics die Auswirkungen des DMA auf das Online-Marketing und fassen unsere Empfehlungen für Marketer und Advertiser zusammen.
Aber: Der DMA betrifft auch kleine Unternehmen, die die Dienste der großen Plattformen in Anspruch nehmen
Für Kleinunternehmer ist es von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen des DMA zu verstehen und die von den Plattformen aufgrund dieser Gesetzgebung aufgestellten Regeln einzuhalten. Werbetreibende müssen verstehen, wie sich der DMA auf sie auswirkt, damit sie ihre Zielgruppen weiterhin effektiv erreichen und gleichzeitig die Datenschutzgesetze einhalten können.
Welche Folgen hat es, wenn man nicht auf den DMA vorbereitet ist?
Die Nichteinhaltung des Digital Markets Act ist für Plattformdienste ein sehr teures Risiko. Für Dritte ist die Nichteinhaltung jedoch nicht weniger riskant, da sie mit Datenverlusten, Auswirkungen auf das Audience Management und die Konversionsmessung, aber auch mit potenziellen Einnahmeverlusten und dem Verlust der Markenreputation rechnen müssen.
Das schlimmste Szenario?
Wie Donna Dror, CEO von Usercentrics, sagte, könnte die Konsequenz ziemlich plakativ formuliert werden: keine Zustimmung, keine Einnahmen. Betrachtet man das Ganze, könnte man meinen, dass es sich nur um eine weitere Verordnung handelt, die von in der EU und dem EWR tätigen Unternehmen verlangt, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten. Für die Hauptakteure im Bereich der Werbetechnik bedeutet dieser Rahmen jedoch eine bedeutende Veränderung, da sie nun dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen gesammelten Daten auf einer ordnungsgemäßen Einwilligung der Nutzer beruhen, während dies in der Vergangenheit in der Verantwortung der Websites lag, die die Dienste der Plattformen in Anspruch nehmen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Es ist wichtig, seine Hausaufgaben zu machen und zu prüfen, was zu tun ist, und mit Partnern zusammenzuarbeiten, die einen auf dem Laufenden halten und durch diese Prozesse führen.
- Bei der Nutzung von Google-Diensten ist es wichtig, zunächst zu prüfen, wie die Zustimmung eingeholt wird. Google hat eine Liste zertifizierter CMPs (Consent Management Platform) bereitgestellt, darunter Usercentrics und Cookiebot, die Zustimmungssignale an den Dienstanbieter weiterleiten können.
- Der zweite Schritt besteht darin, zu prüfen, ob Sie den Modus für die grundlegende Zustimmung aktiviert haben, falls Sie dies noch nicht getan haben.
- Schritt 3 ist die Migration zu Google Analytics 4, um Remarketing, Zielgruppen- und Conversion-Export und Angebotsoptimierung zu erhalten.
Fazit: Warum muss jetzt gehandelt werden?
Die Frist für die Einhaltung der Richtlinien des DMA war bereits am 6. März 2024. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass auch Sie richtig vorbereitet sind. Wir unterstützen Sie gerne – kontaktieren Sie uns: kontakt@e-dialog.group
<< Über die Auswirkungen des Digital Markets Act auf das Online-Marketing spricht Sandra Wojciechowska, Data Protection Officer & Head of Consent Management bei e-dialog, in diesem Webinar-Video gemeinsam mit unserem Partner Usercentrics. Schauen Sie rein für Tipps, wie Sie Ergebnisse und Opt-in-Raten im neuen digitalen Zeitalter verbessern!